Coronaimpfung

 

Übernommen und zitiert  von der Homepage der Gesellschaft für Rheumatologie

( ÖGR): 

Sollen Rheuma-Patient*innen SARS-CoV-2 geimpft werden?

 Die ÖGR befürwortet dezidiert eine Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Rheuma-Patient*innen. Für die verschiedenen Vakzine liegen nur teilweise Daten zur Sicherheit und Effektivität bei diesen Patient*innen vor, weil diese großteils von den Zulassungsstudien ausgenommen waren. Bislang wurde jedoch auch hier über keine Auffälligkeiten bzgl. Wirksamkeit und Verträglichkeit berichtet. Von einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen der Impfung bei Rheuma-Patient*innen ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszugehen.
Zwischenzeitlich ist gut belegt, dass eine COVID-19-Impfung neben dem individuellen Schutz auch zu einer Reduktion der Virusverbreitung bei geimpften Personen führt.

 

Sollen bestimmte Impfstoffe bevorzugt für Rheuma-Patient*innen unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie eingesetzt werden?

 Laut Stellungnahmen des NIG können, aufgrund der Daten aus großen Anwendungsstudien, alle 4 derzeit in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe für die Impfung von Rheuma-Patient*innen und für Erwachsene aller Altersgruppen herangezogen werden. 

Kann die COVID-19-Impfung einen Schub einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung auslösen?

 Entsprechend nun vorliegender Daten aus Beobachtungsstudien kann nicht ausgeschlossen werden, dass Impfnebenwirkungen bei Rheuma-Patient*Innen häufiger auftreten. Symptome von Impfnebenwirkungen oder einem Schub der Grunderkrankung sind allerdings ähnlich und können nicht mit letzter Sicherheit unterschieden werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung bei Patient*innen unter Immunsuppression/Immunmodulation?

 Optimalerweise sollten Totimpfungen 2 Wochen vor Therapiestart mit einer immunsuppressiven/Immunmodulierenden Therapie abgeschlossen sein. Eine laufende immunsuppressive/immunmodulierende Therapie soll nicht abgesetzt werden, um eine bessere Impfantwort zu erzielen. Ein Absetzen birgt das hohe Risiko einer Reaktivierung der entzündlich-rheumatischen Erkrankung.
Daten zum optimalen Zeitpunkt der Impfung unter laufender immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie liegen noch nicht vor. Es gelten prinzipiell dieselben Richtlinien wie für andere Totimpfstoffe. Bei einem kürzlich aufgetretenen Erkrankungsschub wird eine Wartefrist von 4 Wochen bis zur COVID-19-Impfung empfohlen.

03 2022

 

Empfehlungen zur COVID-19-Schutzimpfung bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen - Zitat der Empfehlung der DGHO ( Stand 17.12.2020)

...."Die Schutzimpfung soll Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, Personen mit einem

erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19, Personen mit einem erhöhten

Mortalitätsrisiko sowie deren engen Kontaktpersonen angeboten werden. Dazu gehören:

+Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen, insbesondere akuten und

chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom;

+Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist

und deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie Patienten unter aktueller systemischer

Therapie; davon ausgenommen sind Patienten mit ausschließlich antihormoneller

Monotherapie.

+Gesundheitspersonal im Bereich der Onkologie und der Hämatologie mit direktem

Patientenkontakt.

+Bei der patientenindividuellen Entscheidungsfindung über die Durchführung einer COVID-19-

Schutzimpfung und den optimalen Zeitpunkt gelten die Grundsätze des Shared Decision Making

zwischen dem behandelnden Hämatologen/Onkologen und dem Patienten.

+Der Schutz einer COVID-19-Impfung kann bei immunsupprimierten Patienten geringer sein. Bei

Patienten nach B-Zell-Depletion oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation

empfehlen wir – in Analogie zu anderen Schutzimpfungen – einen zeitlichen Abstand von

mindestens 3, besser von >6 Monaten zur letzten Therapie. Spezifische Erkenntnisse zur

Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe in anderen Therapiesituationen liegen bisher nicht vor.

+Bei Patienten mit einer anaphylaktischen Reaktion in der Vorgeschichte soll das Risiko einer

schweren Nebenwirkung besonders sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen

werden.".....

 

Impfstoffe

BioNTech/Pfizer – Comirnaty

Moderna – Spikevax

AstraZeneca – Vaxzevria

Johnson & Johnson/Janssen - COVID-19 Vaccine Janssen

Novavax – Nuvaxovid

Gam-COVID-Vac Sputnik V

Präexpositionsprophylaxe

Casirivimab/Imdevimab

Tixagevimab/Cilgavimab

Serologie und neutralisierende Antikörper

Die am häufigsten verwendete Methode zur Bestimmung der individuellen Immunität ist die serologische Bestimmung neutralisierender Antikörper. Tests nutzen einen internationalen WHO Standard zur Kalibrierung. Ergebnissen werden in Binding-Antibody-Units (BAU)/ml angegeben . Diese Methode hat einige Defizite. Es gibt bisher keinen Grenzwert, der eine nicht ausreichende Immunität anzeigt und damit prädiktiv für die Durchführung weiterer Schutzimpfungen wäre. Hintergrund ist vor allem, dass die Immunität nicht nur durch die B-Zell- sondern auch durch die T-Zell-Antwort bestimmt wird. Weitere Defizite sind die Inter-Assay-Variabilität der verschiedenen Tests, der unbestimmte Einfluss von Faktoren wie Zeitpunkt der Abnahme in Bezug auf 25 eine stattgehabte Impfung und den Typ der Schutzimpfung, sowie aktuell die fehlende Erfassung der Neutralisierung der Omikron-Variante in den bisher eingesetzten Assays . Hier sind eigene Tests mit Einsatz des in der Omikron-Variante mutierten Spike-Proteins erforderlich. Wir empfehlen die Bestimmung neutralisierender Antikörper nur, wenn das Ergebnis therapieSteuernd ist.